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BFH, 16.03.1966 - V 13/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 86, 59
- DB 1966, 1120
- BStBl III 1966, 445
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.02.1966 - V 105/63
Materialbeistellung nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise - Austausch des …
Auszug aus BFH, 16.03.1966 - V 13/63
Wie der Senat in seinem Urteil V 105/63 vom 10. Februar 1966 (BStBl 1966 III S. 257) ausgesprochen hat, ist die Annahme einer echten Materialbeistellung nicht ausgeschlossen, wenn der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Stoff gegen einen Stoff gleicher Art und Güte ausgetauscht wird.
- BFH, 21.09.1970 - V R 76/67
Materialbeistellung - Austausch des beigestellten Stoffs - Herstellung des …
Anwendbar sei das BFH-Urteil V 13/63 vom 16. März 1966 (BFH 86, 59, BStBl III 1966, 445), das bei einem gleichgelagerten Sachverhalt einen Materialtausch mit Baraufgabe angenommen habe.Eine Materialbeistellung bei fehlender Identität ist abgelehnt worden, sofern der beauftragte Unternehmer den bestellten Gegenstand nicht selbst herstellt (BFH-Urteil V 13/63 vom 16. März 1966, a. a. O.).
- BFH, 03.12.1970 - V R 122/67
Werklieferung - Teil eines Hauptstoffes - Selbstbeschaffung - Materialbeistellung …
Nicht begünstigt sind Unternehmer, die mit den bestellten Gegenständen handeln oder die Aufträge an Subunternehmer vergeben und infolgedessen wie Händler erscheinen (BFH-Urteil V 13/63 vom 16. März 1966, BFH 86, 59, BStBl III 1966, 445, V R 76/67 vom 21. September 1970, BFH 100, 269). - BFH, 15.12.1966 - V 103/65
Behandlung von Umarbeitungsgeschäfte als Tauschgeschäfte gegen Baraufgabe
An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der beauftragte Unternehmer, weil er Händler ist, den bestellten Gegenstand nicht selbst herstellen kann (vgl. dazu die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - V 13/63 vom 16. März 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 59 - BFH 86, 59 -, BStBl III 1966, 445, und V 166/63 vom 26. Mai 1966, BFH 86, 186, BStBl III 1966, 447).